Psychotherapie

Ablauf

Im Rahmen eines Erstgesprächs (50 Minuten) haben Sie die Möglichkeit Ihre Beschwerden und Anliegen zu beschreiben. Im Folgenden können wir dann die nächsten möglichen Schritte klären.

Kosten

Die Kosten für eine Sitzung Psychologische Psychotherapie ergeben sich gemäß der Ziffer 870 aus der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).

Probatorische Sitzungen

Unter Zugrundelegung eines 2,3-fachen Steigerungsatzes betragen die Kosten pro probatorischer Sitzung à 50 Minuten 100,55€.

Therapiesitzungen

Unter Zugrundelegung eines 2,7-fachen Steigerungsatzes betragen die Kosten pro Therapiesitzung à 50 Minuten 118,03€.

Sie zahlen die psychotherapeutische Behandlung selbst. In diesem Fall erhalten Sie im Anschluss an die jeweilige Therapiesitzung eine Rechnung.

Ihre Vorteile die Behandlungen selbst zu zahlen:

  • Sie können die Therapie ohne bürokratische Umwege und direkt beginnen. Das Stellen von Anträgen entfällt.
  • Sie selbst entscheiden über Umfang und Dauer der Therapie.
  • Die Angaben zu Ihrer Person und Ihrer Behandlung werden nicht an die Krankenkasse oder andere Kostenträger weitergereicht.
  • Nach abgeschlossener Behandlung gibt es keine 2-jährige Sperrfrist, wie sie für Kassenpatient:innen häufig üblich ist.
  • Sie sind flexibel in Ihrer Termingestaltung.
  • Als Heilleistung können Sie die Behandlungskosten auch steuerlich geltend machen.

Sie zahlen die psychotherapeutische Behandlung selbst. Auch in diesem Fall erhalten Sie im Anschluss an die jeweilige Therapiesitzung eine Rechnung. Diese können Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten. Für den Fall, dass Ihre Krankenkasse einen Antrag auf Psychotherapie verlangt, werde ich Ihnen gern alle notwendigen Unterlagen dafür ausstellen. Informieren Sie sich direkt bei Ihrer privaten Krankenversicherung über den Umfang der Leistungen bei Inanspruchnahme von Psychotherapie.

Sie zahlen die psychotherapeutische Behandlung selbst. Auch in diesem Fall erhalten Sie im Anschluss an die jeweilige Therapiesitzung eine Rechnung. Diese können Sie bei Ihrer Krankenversicherung einreichen. Über das sogenannte Erstattungsverfahren besteht grundsätzlich die Möglichkeit die Kosten für die Behandlung erstattet zu bekommen. Informieren Sie sich persönlich bei Ihrer Krankenkasse über das jeweilige Vorgehen. Bei eventuellen Antragstellungen unterstütze ich Sie gern!

Auch in diesem Fall stelle ich Ihnen die Rechnung über die Behandlung im Nachgang jeder Sitzung. Die Beihilfestellen übernehmen diese Kosten üblicherweise. Alle dazu notwendigen Informationen und Antragsunterlagen erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle. 

Als Soldat:in können Sie ebenfalls Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Wenden Sie sich in einem ersten Schritt an Ihren Truppenarzt. Dieser stellt Ihnen eine Kostenübernahmeerklärung (Sanitätsvordruck San/Bw/0218) aus. Die Abrechnung erfolgt direkt, sodass für Sie keine Kosten entstehen.

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